Wer den Wert der eigenen Immobilie berechnen möchte, wird irgendwann auch auf den Begriff „Bodenrichtwert“ stoßen. Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter eines Grundstücks in einer bestimmten Lage wert ist. Doch wie wird er berechnet und wofür braucht man ihn?

Der Bodenrichtwert wird von einem regionalen Gutachterausschuss z.B. der Städteregion Aachen bestimmt. Die Gutachter schauen sich dabei die Verkaufspreise unbebauter Grundstücke in den letzten zwei Jahren an und ermitteln auf dieser Grundlage einen Wert.
Je nach Gemeinde werden dabei unterschiedliche Maßstäbe angewandt. Während in Berlin nach Lageklassen geclustert wird, legt der Gutachterausschuss in Hamburg einen Durchschnittswert für jeden Stadtteil fest. Entscheidend ist auch die geplante oder bereits vorhandene Bebauung. Relevant können hier unter anderem die Geschossanzahl, die Nutzungsart und ob es sich um ein Mehrfamilienhaus oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt sein.
Die Ergebnisse werden sowohl auf Bodenrichtwertkarten als auch in -tabellen veröffentlicht. Die Veröffentlichung der aktuellen Werte muss mindestens alle zwei Jahre in einem Marktbericht erfolgen.

Grundsätzlich kann der Bodenrichtwert mit der folgenden Formel berechnet werden:

Bodenrichtwert (EUR pro m²) x Grundstücksfläche (m²) = Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist nicht der Verkehrswert

Wer ein Grundstück verkaufen möchte, kann sich bei der Wertermittlung allerdings nicht rein auf den Bodenrichtwert verlassen. Denn natürlich hat jedes Grundstück seine ganz besonderen Eigenheiten. Der Bodenrichtwert ist hingegen dafür da, Vergleichbarkeit zu schaffen. Er setzt sich aus den Durchschnittswerten vergangener Verkäufe zusammen und wird meist in einer Preisspanne angegeben. Somit ist er bei einer professionellen Wertermittlung eine wichtige Grundlage für den letztendlichen Angebotspreis, kann diesen allerdings nicht ersetzen.

Auch bei der Berechnung des Wertes von Gebäuden ist der Bodenrichtwert eine wichtige Grundlage. Beim Sachwertverfahren etwa wird der Immobilienwert in den Bodenwert und den Sachwert, also den Wert der Herstellungskosten des Gebäudes gegliedert.

Der Bodenrichtwert in dynamischen Märkten

Da die Grundstückspreise des vergangenen Jahres die Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwerts sind, ist dieser besonders auf sehr dynamischen Märkten mit Vorsicht zu genießen. Denn in Städten wie Berlin oder München steigen die Immobilienpreise jährlich um durchschnittlich rund zehn Prozent. Der Bodenrichtwert ist am Ende eines Jahres mitunter also schon wieder überholt. Aus diesem Grund werden die Marktberichte mit den Bodenrichtwerten in Großstädten häufig auch nicht nur, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle zwei Jahre veröffentlicht, sondern jedes Jahr.

Ein lokaler Immobilienexperte kennt die Preisentwicklung auf dem heimischen Immobilienmarkt und kann den Wert einer Immobilie somit marktgerecht bestimmen.

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