Viele Immobiliensuchende sind aufgrund von hohen Zinsen und Inflation unsicher, ob sich der Kauf einer Immobilie aktuell lohnt. Dabei ist gerade jetzt ein guter Zeitpunkt zum Erwerb eines Eigenheims, denn das Land NRW bietet noch bis zum Endes des Jahres ein attraktives Programm zur Förderung von Wohneigentum. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Was wird gefördert?

Ziel des Förderprogramms ist es, die Schaffung von Wohneigentum zur Selbstnutzung in NRW durch finanzielle Unterstützung anzukurbeln. Als Wohneigentum gelten Neubauten, ebenso wie Bestandsimmobilien, aber auch Baugrund, auf dem zur Selbstnutzung gebaut wird, wurde oder werden soll. Der Aspekt der Selbstnutzung ist dabei zentral: Um eine Förderung zu beantragen, muss die erworbene Immobilie vom Käufer als Hauptwohnsitz genutzt werden. Die Selbstnutzung muss allerdings nicht sofort erfolgen, sondern muss lediglich innerhalb von 3 Jahren nach Einreichung des Förderantrags auf Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum nachgewiesen werden.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eine Immobilie erworben haben bzw. erwerben werden (d.h. beurkunden lassen haben bzw. lassen werden) können einen Förderantrag stellen. Den Antrag können sowohl Einzelkäufer als auch mehrere Personen stellen, sollten sie gemeinsam eine Immobilie gekauft haben. Gesellschaften, Körperschaften und Vereine sind vom Förderprogramm ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Insgesamt stellt das Land NRW 400 Millionen Euro für das Förderpaket zur Verfügung. Die potenzielle Fördersumme pro Antrag wird individuell am Kaufpreis der Immobilie bemessen, jedoch können Antragsteller maximal 10.000 Euro beantragen.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Zuständig für die Vergabe der Fördergelder ist die NRW.Bank. Die Anträge können bei der NRW.Bank digital eingereicht werden. Jeder eingegangene Antrag wird zunächst überprüft, denn das Stellen eines Antrags bedeutet keine garantierte Auszahlung einer Förderung oder einer Teilförderung. Im Falle einer Bewilligung wird die Fördersumme durch die NRW.Bank ausgezahlt.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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