Das Dach stellt ein wesentliches Funktionsteil der Immobilie dar. Verschiedene Wettereinflüsse wirken das ganze Jahr über auf dieses Bauelement ein. Deswegen sollte das Dach regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Leider wird das von Immobilieneigentümern häufig vernachlässigt. Dabei kann es durch die Vernachlässigung der Wartungsarbeiten zu gravierenden Folgen kommen. Es droht beispielsweise der Verlust des Versicherungsschutzes.

Regelmäßige Wartung

Selbst ein fachgerecht gebautes Dach wird über die Jahre hinweg Schäden erleiden, wenn es nicht regelmäßig einer Wartung unterzogen wird. Meist sind es Witterungseinflüsse, die zur Beschädigung des Daches führen. Eindringendes Wasser kann das beispielsweise auslösen. Kommt es zu starker Wärme, wird das Wasser dafür ursächlich, dass sich Schimmel und Fäulnis bilden. Bei Frost führt das eindringende Wasser dazu, dass einige Teile des Daches aufbrechen können. Auch durch Stürme kann die Befestigung gelockert werden. Dabei kann man durch regelmäßige Wartungen Kosten einsparen. Denn die Beseitigungskosten für Schäden, die sich durch vernachlässigte Wartungen verschlimmern, sind weit höher.

Professionelle Dach-Wartung

Es ist ungenügend, wenn nur ein Laie das Dach regelmäßig sichtet. Vielmehr muss das Dach durch einen Fachmann inspiziert und dann professionell gewartet werden. Dazu gehört auch die Bestandsaufnahmen über Entwässerung, Blitzschutz, Regenrinnen etc. und die Analyse über die Erfüllung der energetischen Anforderungen.

Versicherung

In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof 1993 verbindlich festgesetzt, dass für Dächer regelmäßig Inspektionen durchgeführt werden sollen. Dieses Urteil ist wichtig für Versicherungen. Das bedeutet, dass Versicherungen nicht länger für alle Schäden am Dach aufkommen müssen, die durch Stürme entstehen. Zahlungen können trotz Sturmschäden von der Versicherung verweigert werden, wenn das Dach vorher nicht regelmäßig inspiziert und gewartet wurde. Versicherungen ziehen dabei gerade das Urteil des Bundesgerichtshofes heran, um ihre Entscheidung zu begründen. Wenn Dritte durch das eigene funktionsuntüchtige Dach zu Schaden kommen, haftet die Versicherung bei unregelmäßiger Wartung ebenso wenig. Hauseigentümer können sich nicht auf die sogenannte Sturmklausel berufen, wenn unregelmäßig gewartet wurde. Windstärken, die über 8 liegen, ziehen nicht automatisch eine Versicherungszahlung nach sich. Gerichte begründen dies damit, dass Dächer, die sowohl gut erbaut als auch gut gewartet sind, auch Orkanböen standhalten können.

Inspektions- und Wartungsarbeiten sollten von Dachdecker-Innungsbetrieben durchgeführt werden. Durch die Wartung kommt es auch zum Werterhalt einer Immobilie. Mit einem Wartungsvertrag können sich Eigentümer rechtlich absichern. Auf diese Weise können Eigentümer die regelmäßige Wartung gegenüber Versicherern beweisen. Auch wenn Dritte durch lose Dachteile verletzt werden, stehen Immobilieneigentümer in der Beweispflicht, ihr Dach regelmäßig gewartet zu haben. Denn Eigentum verpflichtet. Hausbesitzer sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass keine Gefahren von ihrem Eigentum ausgehen.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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