Was gehört eigentlich alles zum Erbe? Immer wieder hinterlassen Verstorbene etwas, von dem die Erben gar nichts wissen. Das reicht von einem teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken. Gelegentlich gehören auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was muss man als Erblasser bei der Erstellung dabei beachten?

Ein Nachlassverzeichnis ist vor allem dann sinnvoll, wenn es viel zu vererben gibt. Dabei ist es ratsam, mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses frühzeitig zu beginnen. Denn je größer das Erbe ist, desto umfangreicher und zeitaufwendiger ist auch das Zusammentragen des Nachlassverzeichnisses. Für Erben ist die Situation allerdings schwierig, wenn es kaum oder gar keine geordneten Unterlagen gibt.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis nötig?

Wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder die Erben wissen, was sie erben, ist ein Nachlassverzeichnis nicht unbedingt nötig. Es gibt jedoch Situationen, in denen darauf nicht verzichtet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser jemanden beauftragt hat, seinen letzten Willen auszuführen. Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben ein Nachlassverzeichnis übergeben. Ebenso muss es erstellt werden, wenn Steuern auf das Erbe anfallen. Denn dann verlangt das Finanzamt eine genaue Übersicht über das Erbe. Weiterhin können Erbberechtigte, denen ein Pflichtteil zusteht, eine Übersicht verlangen. Hinterlässt der Verstorbene Schulden, können auch Gläubiger ein solches Schriftstück anfordern.

Wann muss das Verzeichnis notariell beglaubigt sein?

Genügt einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, das „einfache“ Nachlassverzeichnis nicht, muss ein Notar das Verzeichnis nach § 2314 BGB beglaubigen. Hat der Erblasser kein Nachlassverzeichnis erstellt, muss es in diesem Fall auch noch erstellt werden. Dabei darf sich der Notar allerdings nicht allein auf die Angaben aller Erben verlassen, sondern muss selbst Nachforschungen anstellen und die Angaben auf Richtigkeit prüfen. Hierfür kontaktiert er zum Beispiel Geldinstitute und Versicherungen. Die Kosten für diese mühevolle und zeitaufwendige Dienstleistung muss von den Erben getragen werden – die Gebühren dafür richten sich nach dem Nachlasswert.

Was steht im Nachlassverzeichnis, wenn eine Immobilie vererbt wurde?

Wie Geldvermögen und andere Vermögenswerte gehören auch Immobilien ins Nachlassverzeichnis, inklusive aller dazugehörigen Angaben. Bei vermieteten Immobilien müssen zusätzlich die Mieter sowie die Mietverträge aufgelistet werden.

Sie möchten das Erbe Ihrer Immobilie frühzeitig regeln? Oder Sie haben eine Immobilie geerbt und sind unsicher, was damit geschehen soll? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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