Die Europäische Union (EU) nimmt in Sachen Klimawandel auch den Immobiliensektor in den Blick. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Etwa 14 Millionen Gebäude – ungefähr die Hälfte der Immobilien in Deutschland – sind betroffen. Was kommt durch die EU-Gebäuderichtlinie auf Eigentümer zu?
Derzeit erleben wir eine Entstehung einer Zweiklassengesellschaft in Deutschland: nämlich zwischen Gebäuden mit guter und Gebäuden mit schlechter Energiebilanz. Denn als Faktor für den Wert einer Immobilie tritt neben die Lage immer stärker auch die Energieeffizienz. Das heißt, auch in einer guten Lage verlieren Immobilien an Wert, wenn sie schlechte energetische Werte aufweisen. Möchten Eigentümer den Wertverfall ihrer Immobilie stoppen, sollten sie eine energetische Sanierung in Betracht ziehen.

Was verlangt die EU-Gebäuderichtlinie vom Eigentümer?

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht einerseits Änderungen bei Neubauten vor. Diese sollen ab 2028 klimaneutral errichtet werden. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach soll die Energieversorgung leisten. Bestandsimmobilien sollen ab 2030, beziehungsweise 2033, die Energieeffizienzklasse E, beziehungsweise D aufweisen. Davon sind in Deutschland zur Zeit etwa 14 Millionen Gebäude betroffen.

Der Energieausweis: Wann kann ein C gleichzeitig ein G sein?

Wie beim Fernseher oder Kühlschrank gibt es auch bei Immobilien eine Skala, die den Energieverbrauch der Immobilie angibt. Sie reicht von A+, einem sehr geringen Energieverbrauch, bis H, einem sehr hohen Verbrauch. Allerdings gibt es in der EU unterschiedliche Maßstäbe: So entspricht beispielsweise eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse C in den Niederlanden der Klasse G in Deutschland. Den Energieausweis kann beispielsweise ein örtlicher Energieberater ausstellen.

Umsetzung der Verordnung

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass zunächst Immobilien mit besonders schlechter Energieeffizienz saniert werden sollen. Dafür sollen Förderungen wie Zuschüsse oder günstige Kredite bereitgestellt werden, wie sie es jetzt schon in Deutschland gibt, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein Finanzierungsexperte für Immobilien kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Zusätzlich soll es Ausnahmen geben: Für Denkmäler soll die Verordnung nicht gelten. In bestimmten Fällen sollen auch Sozialwohnungen ausgenommen werden. Und auch Gebäude, die wegen ihres historischen oder architektonischen Wertes unter Schutz stehen, oder technische Gebäude können von der Sanierungspflicht befreit werden.

Bedeutung für den Immobilienwert

Um zu wissen, wo Sie als Eigentümer mit Ihrer Immobilie bei der Energieeffizienzklasse stehen, können Sie einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen. Dieser dokumentiert ein realistisches Bild der Energieeffizienz der Immobilie. Ein Energieexperte kann sagen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und nötig sind, um die Forderungen der EU-Richtlinie zu erfüllen. Ein Qualitätsmakler kann Ihnen darüber hinaus sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Wert der Immobilie auswirken.

Sie möchten wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder wie sie den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Hinweis In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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