Jährlich werden in Deutschland große Vermögen vererbt. Dazu gehören oft auch Immobilien oder Grundstücke. Haben Sie ein Grundstück geerbt? Dann stellt sich – ähnlich wie bei einem Haus – die Frage: „Was soll damit geschehen?“ Zusätzlich kommt seit diesem Jahr noch eine weitere Herausforderung dazu, denn 2021 wurde die Grundsteuer reformiert. Bis Ende 2024 müssen etwa 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Auf Eigentümer kommt Arbeit zu.

Was Eigentümer jetzt tun müssen

Wer seit dem 1. Januar 2022 Eigentümer einer Immobilie (das heißt: Haus, Wohnung oder Grundstück) ist, muss noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung elektronisch über die Steuerplattform Elster abgeben. Es empfiehlt sich, sich hierzu von einem Immobilienprofi sowie Steuerberater informieren zu lassen.

Grundstück geerbt, und jetzt?

Auch im Erbfall gibt es einiges zu beachten und es stellen sich mehrere Fragen: Gibt es einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben? Wurde das Erbe in einem Testament geregelt oder greift die gesetzliche Erbfolge? Muss Erbschaftssteuer gezahlt werden? Das richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Grundstücks.

Ein lokaler Qualitätsmakler oder ein Sachverständiger ermittelt zunächst den Wert des Grundstücks. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Bei Kindern liegt dieser beispielsweise bei 400.000 Euro. Geschwister des Erblassers haben eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. Ist das Grundstück nach professioneller Wertermittlung weniger wert, fällt keine Erbschaftssteuer an. Ist das Grundstück mehr wert, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerprofi beraten, ob Steuer für Sie anfällt und wenn ja, in welcher Höhe.

Grundstück und Erbengemeinschaft

Wird in einer Erbengemeinschaft ein Grundstück geerbt, muss die Gemeinschaft gemeinsam entscheiden, wie es damit weitergeht. Möchte einer der Erben das Grundstück behalten, muss er die Miterben auszahlen. Grundlage hierfür ist wieder eine Wertermittlung durch einen Immobilienprofi oder Gutachter. Das gilt ebenso, wenn das Grundstück verkauft werden soll. Lohnt sich eine Verpachtung des Grundstücks? Oder kann das Grundstück geteilt werden? Um herauszufinden, welche die beste Lösung ist, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Können sich die Erben nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte besser vermieden werden, da Grundstücke und Immobilien hierbei oft unter Wert versteigert werden.

Kosten beim Grundstückserbe

Erben müssen Grundsteuer zahlen. Darüber hinaus muss der Eigentumsübergang vom Erblasser auf den Erben im Grundbuch dokumentiert werden. Erfolgt dies innerhalb von zwei Jahren, fallen keine Gebühren an. Allerdings kann für eine Eigentumsumschreibung ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise wenn kein Testament vorliegt. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Erbes.

Sie haben ein Grundstück geerbt und sind unsicher, was damit geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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