Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? Dann sollten Sie sich über die Nebenkosten informieren. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte:

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    1. Nebenkosten für Wertgutachten

    Ein von Sachverständigen angefertigtes Gutachten bildet die erste Grundlage Ihres Verkaufs. Hier wird der aktuelle Marktwert berechnet. Üblicherweise trägt der Verkäufer des Hauses oder der Wohnung die Kosten des Gutachtens. Wenn Sie jedoch einen Makler beauftragen, entfallen diese Kosten oftmals.

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    2. Kosten für Renovierung

    Der erste Eindruck Ihrer Immobilie zählt. Deshalb sollte Ihr Haus sollte im Rahmen einer Präsentation im besten Licht erscheinen. Verleihen Sie Ihren Räumen doch mittels neuer Farbe einen frischen Glanz!

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    3. Kosten für Verkaufsanzeigen

    Wer sein Haus oder seine Wohnung ohne Makler verkaufen möchte, erreicht Interessenten meistens über Anzeigen. Diese finden Sie zum Beispiel im Internet oder regionalen Zeitungen. Bei mehrmaliger Schaltung lassen sich die Kosten oft senken, da die meisten Anbieter Rabatte gewähren.

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    4. Grunderwerbsteuer

    Diese Steuer wird nicht vom Verkäufer, sondern vom Käufer getragen. Aber Vorsicht! Wird die Steuer vom Käufer nicht fristgerecht bezahlt, wendet sich das Finanzamt mit seinen Forderungen an den Verkäufer. Dies ist möglich, weil laut Grunderwerbsteuergesetz Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch haften.

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    5. Energieausweis und weitere Unterlagen

    Vor dem Verkauf sollten alle wichtigen Unterlagen zusammengestellt werden. Hierzu zählt u.a. der Energieausweis. Die Vorlage des Ausweises ist im Rahmen des Immobilienverkaufs Pflicht. Die Preise für diesen Ausweis variieren, je nachdem welche Ausweisart (bedarfsorientiert, verbrauchsorientiert) benötigt wird.

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    6. Spekulationssteuer

    Diese Steuer ist nur unter bestimmten Bedingungen zu entrichten. Sie ist zu zahlen, wenn 1) der Eigentümer die Immobilie in den letzten drei Jahren nicht ausschließlich selbst genutzt hat, 2) die Immobilie innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren verkauft wird und überdies 3) die Immobilie gewerblich genutzt wird.

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    7. Maklerprovision

    Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung beauftragen, zahlen Sie eine Provision. Die Höhe der Provision richtet sich nach den ortsüblichen Preisen. In NRW beträgt dieser Preis zum Beispiel insgesamt 7,14 % des Kaufpreises und wird jeweils zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer getragen (also für jeden 3,57%).

Mehr Infos zum Thema Immobilienverkauf:
PHI-Ratgeber Immobilienverkauf

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