Ein Insolvenzverfahren umfasst – bis auf unpfändbare Gegenstände wie etwa Smartphone, Herd und Bett – das gesamte Vermögen eines Schuldners. Dazu gehört auch die eigene Immobilie: Diese darf ein Schuldner nicht behalten. Doch was passiert mit der Immobilie in der Insolvenz?

Die Entscheidung darüber, was mit einer Immobilie während des Insolvenzverfahrens geschieht, trifft der zuständige Insolvenzverwalter. Schließlich ist es seine Aufgabe, sicherzustellen, dass die Forderungen aller Gläubiger erfüllt werden. Oft beantragt ein Insolvenzverwalter, dass die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert wird, um mit dem Verkaufserlös die Schulden bezahlen zu können. Diesem Verfahren müssen die Gläubiger allerdings zustimmen. Sie können aber auch selbst die Zwangsversteigerung beantragen. Grundsätzlich ist eine Zwangsversteigerung nicht zu empfehlen, da die Immobilien dabei oft unter Wert verkauft werden – nicht umsonst nehmen oft zahlreiche Schnäppchenjäger an den Versteigerungen teil. Anstelle einer Zwangsversteigerung kann der zuständige Insolvenzverwalter auch beschließen, dass die Immobilie vermietet wird. So lässt sich gelegentlich der Erlös auf Dauer maximieren.

Immobilie vor der Insolvenz verkaufen?

Einige Schuldner versuchen, die Immobilie noch schnell vor der Beantragung der Insolvenz zu verkaufen – davon raten allerdings Experten ab. Denn das kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Paragraf 133 der Insolvenzordnung könnte der Verkauf als vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger bewertet werden und somit eine Straftat darstellen. Zu beachten ist dabei: Es werden die letzten zehn Jahre vor dem Antrag zur Privatinsolvenz betrachtet. Gegebenenfalls kann also auch ein Verkauf aus einem der Vorjahre angefochten werden. Der Verkauf müsste dann rückgängig gemacht werden und daraus wiederum könnten Schadensersatzforderungen entstehen. Im schlimmsten Fall kann der Schuldner sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Immobilie aus der Insolvenzmasse lösen

Ist eine Immobilie nur noch wenig wert, weil sie beispielsweise marode ist, kann sie zur Tilgung der Schulden oft nicht mehr genutzt werden. Denn der Verkauf oder die Versteigerung könnten dann Kosten verursachen und somit die Insolvenzmasse senken. In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Insolvenzmasse herauslösen und an den Schuldner zurückgeben. Allerdings ist dann der Schuldner für die Instandhaltung und die damit verbundenen Kosten weiterhin verantwortlich. Immobilienprofis wissen, dass sich dies bei bestehenden Schulden so gut wie nie lohnt.

Experten empfehlen daher: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, bevor Sie den Antrag zur Privatinsolvenz stellen, sprechen Sie unbedingt vorher mit dem zuständigen Insolvenzverwalter.

Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen und wünschen sich Diskretion? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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