Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bringt spannende Neuigkeiten für alle, die von den eigenen vier Wänden träumen. Am 16. Oktober 2023 sind neue und verbesserte Förderbedingungen für das Programm „Wohneigentum für Familien” in Kraft getreten, die es Familien erleichtern sollen, den Traum vom Eigenheim zu finanzieren. Wir präsentieren die wichtigsten Änderungen der KfW-Förderung im Überblick.

Höhere Einkommensgrenzen für Familien mit Kindern

Eine der größten Veränderungen betrifft die Einkommensgrenze bei Familien mit Kindern. Bislang lag die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens für eine Familie mit einem Kind bei 60.000 Euro. Zum 16. Oktober 2023 wurde diese Grenze auf 90.000 Euro angehoben. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro. Dies bedeutet, dass nun deutlich mehr Familien einen Antrag auf Fördergelder stellen können.

Erhöhte Kredithöchstbeträge für die KfW-Förderung

Neben der Einkommensgrenze wurden auch die Kredithöchstbeträge angehoben. Familien können nun von einer Erhöhung um bis zu 35.000 Euro profitieren. Diese finanzielle Unterstützung erleichtert es, den Kauf oder den Bau eines Eigenheims zu realisieren. Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Wichtig zu wissen ist dabei: Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden.

KfW-Förderung von klimafreundlichen Wohngebäuden

Die KfW legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit und den Schutz unserer Umwelt. Daher bleibt die Förderung auf klimafreundliche und energieeffiziente Wohngebäude ausgerichtet. Es werden zwei Stufen der Förderung angeboten:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: Um diese Stufe zu erreichen, muss das Wohngebäude die technischen Mindestanforderungen erfüllen, darunter die Effizienzhaus-Stufe 40, eine geringe CO2-Emission im Lebenszyklus und die Beheizung ohne Öl, Gas oder Biomasse. Experten für Energieeffizienz können Ihnen bei der Umsetzung dieser Anforderungen helfen.
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: Für diese Stufe müssen zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen die Vorgaben des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus” (QNG-PLUS) oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)” erfüllt werden. Dies wird durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt.

Für wen ist die Förderung nicht möglich?

Personen, die bereits Fördermittel aus dem Baukindergeld erhalten haben, sowie Personen, die bereits im Besitz eines Wohngebäudes oder eines Anteils an einem Wohngebäude in Deutschland sind, sind von der KfW-Förderung für Familien ausgeschlossen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, der Kauf von Grundstücken sowie der Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen.

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