Im ersten Teil unserer Reihe zum Thema “Versicherungen” ging es um die wichtigsten Versicherungen für Immobilieneigentümer. Wer eine Immobilie baut, sollte für die Bauphase noch einige weitere Absicherungen in Betracht ziehen. Welche dies sind und welche Funktion sie haben, stellen wir in diesem Beitrag vor.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein Muss für alle, die eine Immobilie bauen. Mit dieser Versicherung ist man vom Beginn des Baus an bis hin zur letzten Abnahme umfangreich geschützt. Auch Beteiligte wie Architekten oder Bauunternehmer sind bei dieser Versicherung mit einbezogen. Die Versicherung deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stehen, wie zum Beispiel folgende: Ein benachbartes Gebäude wird beschädigt oder ein Passant wird durch ein vom Dach fallendes Bauteil verletzt.

Bauwesen-Versicherung

Mit der Bauwesenversicherung (oder auch Bauleistungsversicherung genannt) sind Sie gegen unvorhersehbare Eventualitäten abgesichert, die die Bauleistung, die Bauteile und Baustoffe betreffen. Dazu gehören beispielsweise außergewöhnliche Witterungseinflüsse auf die Bausubstanz und vorsätzliche oder mutwillige Beschädigung. Zusätzlich kann die Versicherung um einen Diebstahlschutz erweitert werden.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Oft packen Freunde und Familie beim Hausbau mit an. Wichtig ist es dabei, die Helfer bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, damit diese gesetzlich unfallversichert sind. Darüber hinaus kann eine zusätzliche Bauhelfer-Unfallversicherung alle freiwillig am Bau Beteiligten schützen. Die Versicherung zahlt beispielsweise bei bleibenden Schäden. 

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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