Immobilien sind momentan begehrt. Viele Menschen glauben daher, man könne eine Immobilie schnell gewinnbringend verkaufen, ohne einen Makler hinzuziehen. Doch das ist nicht ohne Risiko: man nimmt nicht nur in Kauf, dass der Verkauf länger dauert, sondern auch, dass der Erlös zu gering ausfällt. Zudem entstehen Haftungsrisiken, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.

Es ist nicht leicht, die Wohnfläche einer Immobilie selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig. Sie haben zwar noch keine Schadenersatzklage am Hals, wenn Sie diese ungeprüft übernehmen, aber Sie sollten von Anfang an transparent kommunizieren und somit auch äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.

Exakte Angaben in professionellen Wertgutachten

Sie haben sich für eine professionelle Vermarktung durch einen lokalen Qualitätsmakler entschieden. Zunächst wird er auf der Grundlage eines Gutachtens eine fachmännische Wertermittlung vornehmen. Dazu wird er neben der gründlichen Besichtigung die Wohnflächenberechnung der Immobilie neu vornehmen. Oft sind bestehende Unterlagen nicht genau oder stammen aus dem Zeitraum, als die aktuell gültige Berechnungsverordnung noch nicht galt (Wohnflächenverordnung von 2004). Für eine Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche besonders wichtig: Einerseits wird damit der Angebotspreis festgelegt. Andererseits gibt Ihnen eine genaue Angabe zudem die Garantie, dass Sie alle wichtigen Daten Ihrer Immobilie kennen – neben Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie gehört auch die genaue Wohnfläche dazu.

Schadenersatzansprüche bei Fehlern der Wohnflächenberechnung

In der Wohnflächenverordnung finden sich sehr viele Vorschriften, die man bei der Berechnung der Wohnfläche befolgen muss. Es gilt dabei besonders, bauliche Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Ebenso ist die Frage danach wichtig, welche Räume als Wohnräume anzusehen sind. Das ist in der Verordnung genau geregelt. Eines kann in jedem Fall festgehalten werden: die Grundfläche entspricht nicht der Wohnfläche.

Gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen

Wer als Laie die Wohnfläche einer Immobilie selbst ausmisst, macht schnell Fehler. Ein Makler hingegen erledigt solche Aufgaben täglich und ist mit den Vorschriften bestens vertraut. Dadurch minimieren Sie das Risiko, Schadenersatzforderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen. Ein Käufer müsste zwar ganz genau nachweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, aber es wäre natürlich ärgerlich, sich gleich nach dem Kauf mit einem Streit vor Gericht zu beschäftigen. Übrigens – ist die Wohnfläche einmal als Vertragsgegenstand angenommen, können Sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, der im Kaufvertrag festgehalten ist.

Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

Sie möchten den Marktwert Ihrer Immobilie erfahren?

Dann füllen Sie das nachfolgende Formular aus und erhalten Sie noch heute eine grobe Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie.

Informieren Sie sich jetzt!

Sie erreichen uns von 7:00 bis 22:00 Uhr - 7 Tage die Woche

0241-400 870 oder