Vor wenigen Tagen wurden die Richtlinien für das Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Zweck dieses Programms ist es, Bürgerinnen und Bürger finanziell zu unterstützen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung erworben haben oder erwerben möchten. Die wichtigsten Punkte aus dem Erlass haben wir für Sie zusammengefasst:

Wer kann einen Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum beantragen?

Den Zuschuss für die Schaffung von Wohneigentum können alle Bürgerinnen und Bürger beantragen, die den Erwerb von Wohneigentum in NRW im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 beurkunden lassen haben bzw. lassen werden. Wichtig ist dabei: Nur im Falle der Selbstnutzung als Hauptwohnsitz kann ein Antrag auf Fördergelder gestellt werden. Die Selbstnutzung muss jedoch nicht sofort erfolgen, sondern muss innerhalb von 3 Jahren nach Einreichung des Förderantrags auf Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum nachgewiesen werden. Das Förderprogramm gilt nur für natürliche Personen. Vereine, Gesellschaften oder Körperschaften sind ausgeschlossen. Erwerben mehrere Personen gemeinsam Wohneigentum, müssen diese auch gemeinsam den Antrag auf Zuschuss stellen. 

Was wird genau gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Wohneigentum. Als Wohneigentum zählen sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien, das heißt: Wohnhäuser, Wohnungen, aber auch Baugrund, auf dem zur Selbstnutzung gebaut wird, wurde oder werden soll. Wird ein Teil der Immobilie oder des Baugrunds nicht für Wohnzwecke verwendet, ist eine Förderung dieser Teilfläche ausgeschlossen und es kann nur ein anteiliger Antrag gestellt werden. Darüber hinaus muss sich die Immobilie oder der Baugrund in NRW befinden und als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Wie viel Zuschuss kann ich erhalten?

Im Rahmen des Förderprogramms für den Zuschuss beim Erwerb von Wohneigentum stellt das Land NRW 400 Millionen Euro zur Verfügung. Für die einzelnen Anträge gilt ein fester Fördersatz von jeweils 2 % des notariell beurkundeten Kaufpreises, wobei die maximale Bemessungsgrundlage bei 500.000 Euro liegt. Konkret bedeutet das: Die maximale Fördersumme für einen Antrag liegt bei 10.000 Euro.

Wo kann ich das Fördergeld beantragen?

Die zuständige Bewilligungsbehörde ist die NRW.Bank. Die Anträge können vollständig digital eingereicht werden. Jeder Antrag auf Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum wird von der NRW.Bank geprüft, im Fall einer Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Zuwendung innerhalb von wenigen Wochen auf das Konto des Antragstellenden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie erhalten Sie bei der NRW.Bank. Sie sind auf der Suche nach einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung oder benötigen eine Finanzierung für den Erwerb einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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