Im ersten Teil unseres Blogbeitrag haben wir bereits einige Mythen rund um den Immobilienmakler aufgeklärt. Doch es gibt noch zahlreiche weitere Vorurteile, Halbwahrheiten und Mythen. Auch im zweiten Teil klären wir auf: Was ist Mythos, was kann und darf ein Makler und was nicht?

Mythos 1: Immobilienverkauf nur mit Wertgutachten

Makler sind keine ausgebildeten Sachverständigen für die Wertermittlung von Immobilien, sodass zusätzlich ein Wertgutachten für den Immobilienverkauf kostenpflichtig eingeholt werden muss.

Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit. Geht es um einen einfachen Immobilienverkauf, ist in der Regel kein Wertgutachten eines Sachverständigen vonnöten. Wichtig ist bei der Preisfindung und Bewertung für den geplanten Verkauf eher die fundierte und regionale Marktkenntnis des Maklers. Bei einer Bewertung fließen außerdem aktuelle Konkurrenzangebote ein, die zwei Aspekte berücksichtigen: die lokale Nachfrage-Situation und die Einordnung in Vergleichstransaktionen. Anders ist es, wenn der ermittelte Immobilienwert beispielsweise vor Gericht Bestand haben muss. Hier lohnt es sich, sich von zertifizierten Sachverständigen beraten zu lassen, denn diese können rechtssichere Gutachten erstellen für Ihre Immobilie erstellen.

Beim Immobilienverkauf wird die Wertermittlung vom Makler oft von dem durchgeführten Gutachten der finanzierenden Banken begleitet.

Mythos 2: Maklervertragsmodelle sind riskant

Maklervertragsmodelle können mit einem Risiko verbunden sein. Bei den Modellen (einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag, etc.) müssen Auftraggeber Schadensersatz zahlen, wenn Kündigungs- oder Laufzeitregeln unklar.

Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit. Schadensersatzpflichten in besonderen Fällen auf Käufer oder Verkäufer zukommen. Gibt es Unklarheiten im Vertrag, geht das zu Lasten des Maklers, der den Vertrag aufgesetzt hat. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich ausführlich beraten zu lassen und bei Fragen nachzuhaken.

Mythos 3: Die Leistung des Maklers endet mit dem Notartermin

Oft kümmern Makler sich nicht um die sichere Übergabe der Immobilie. Sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Das betrifft ebenfalls die Klärung von Versicherungs- und Abrechnungsfragen während des Eigentümerwechsels.

Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit. Es stimmt, dass Makler nicht verpflichtet sind, die Übergabe der Immobilie zu begleiten. Allerdings wird diese Leistung immer häufiger angeboten und gehört zum guten Ton eines Qualitätsmaklers. Die Klärung von Fragen zur Abrechnung und Versicherung sind davon in der Regel ausgeschlossen.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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